
AV Blinker Bergkamen
Ehrenrat

Die Mitglieder des Ehrenrates, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, werden in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Der Ehrenrat befindet über die Verhängung von Vereinsstraffen. Ihm obliegt weiter die Schlichtung von Streitigkeiten.